Wann kann ich mein Kind vom Unterricht befreien / beurlauben?
„Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden“ (BaySchO, §20 Abs. 3 Satz 1)
Die rechtzeitige und ausreichend begründete Beantragung beantragen Sie bitte via edoop. Den Entscheid entnehmen Sie dann bitte ebenfalls der Rückmeldung per edoop.
Befreiung bzw. Beurlaubung sind grundsätzlich nicht möglich, um z. B. Urlaubsreisen früher anzutreten oder später zu beenden. Auch zur Durchführung von privat organisierten Betriebspraktika sind Befreiung oder Beurlaubung nicht vorgesehen.
Beachten Sie bitte, dass ein Nichteinhalten der genannten Regelungen erhebliche Konsequenzen haben kann!
Zuletzt aktualisiert am 02.06.2025 von Manuela Engl.